Eventhood UG (haftungsbeschränkt), Draiser Straße 147 - 55128 Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Burak Tunali, (im folgenden kurz „Eventhood") ermöglicht seinen Kunden, (im folgenden „Partner“) Veranstaltungsanzeigen in das Internetportal Eventhood zu inserieren. Eventhood erbringt seine hierauf bezogene Leistung (im folgenden "vertragliche Leistung") zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Leistung erfolgt nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für sonstige Lieferungen und Leistungen von Eventhood gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
Eventhood kann – ist aber nicht verpflichtet – dem Partner auf Wunsch und gegen entsprechende Vergütung weitere Leistungen („Zusatzleistungen”) anbieten. Hier kommt insbesondere in Betracht:
Hood-Links ist eine Verlinkung eines Event-Partners auf einer Detailseite eines anderen Event-Partners (z.B. Eventlocation). Beide „verlinkten” Parteien müssen einer Verlinkung zustimmen.
Zusatzleistungen werden von den Parteien gesondert vereinbart. Sollte Eventhood eine Zusatzleistung oder mehrere Zusatzleistungen einmalig oder mehrfach ohne gesonderte Beauftragung und Berechnung durchführen, kann der Partner daraus keine Ansprüche für die Zukunft herleiten.
Der Partner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Eventhood auf einen Dritten übertragen.
Eventhood erbringt die vertragliche Leistung nicht für Partner, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sondern ausschließlich für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Eventhood vermarktet den Partnern über ein Profil (“Profil”) auf dem Internetportal Eventhood und den regionalen Unterportalen (wie Eventhood Rhein-Main, Eventhood Rhein-Ruhr, Eventhood Rhein-Neckar sowie weiteren in Planung befindlichen Regionen und Metropolen), welches Eventhood für diesen erstellt. Das Profil besteht aus Profildaten (Beschreibungstexten, Kontaktdaten, usw.) und Medien (insbes. Fotos, Videos), die der Kunde zur Verfügung stellt oder Eventhood bei Beauftragung zusammenstellt.
Ist ein Profil bereits erstellt und online, akzeptiert der Partner die verwendete Darstellung des Profils und der Profildaten. Der Partner kann Änderungen daran in gewöhnlichem Maße kostenfrei durchführen lassen.
Vertragsarten
Im Vertrag „Basic“ werden die Profildaten des Partners in zufälliger Reihenfolge in einer gewünschten Region (z.B. Mainz), bei ausgewählten Anlässen (z.B. Sommerfest) und in der Suche dargestellt. Eventhood kann – ist aber nicht verpflichtet – für einzelne Profile feste Platzierungen vergeben und das Profil des Partners auf weiteren Unterseiten (Homepage, Ratgeber, usw.) sowie Eventhood zugehörigen Seiten darstellen.
Im Vertrag „Marketing Plus““ werden die Profildaten des Partners in hervorgehobener Positionierung in zufälliger Reihenfolge in einer gewünschten Region (z.B. Mainz), bei zwei ausgewählten Anlässen (z.B. Sommerfest und Hochzeit) und in der Suche dargestellt. Eventhood kann – ist aber nicht verpflichtet – für einzelne Profile feste Platzierungen vergeben und das Profil des Partners auf weiteren Unterseiten (Homepage, Ratgeber, usw.) sowie Eventhood zugehörigen Seiten darstellen.
Der Partner ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung von seiner Seite erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Der Partner darf die vertraglichen Dienste nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig ist das Übermitteln und Anbieten von Inhalten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und Verbote oder gegen Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter. Der Partner hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass er keine gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) oder vertraglich geschützten Inhalte unbefugt für seine Veranstaltungsanzeige verwendet. Kindern oder Jugendlichen dürfen keine Angebote im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht werden. Werden Dritte durch eine solche unzulässige Nutzung geschädigt, hat der Partner Eventhood von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Partner diese Nutzung zu vertreten hat.
Der Partner hat Eventhood unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Sitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung bzw. Kreditkartennummer mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsabwicklung von Bedeutung sind.
Der Partner ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte zu treffen. Er hat hierfür insbesondere die ihm von Eventhood überlassenen Benutzeridentifikationen und Passwörter geheim zu halten. Der Partner hat die Passwörter regelmäßig sowie bei hierfür gegebenen Anlässen (z. B. Ausscheiden eines Mitarbeiters, dem ein Passwort bekannt war) aus seinem Kundenportal heraus zu ändern. Für die Nutzung durch Dritte ist er gegenüber Eventhood verantwortlich, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Partner hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des vertraglichen Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
Der Partner hat bei der Nutzung der vertraglichen Leistung Sorge dafür zu tragen, dass er keine Programme oder sonstige Daten überträgt, welche die ordnungsgemäße Funktion des Netzes, der Server oder sonstiger technischer Einrichtungen von Eventhood oder Dritter stören können.
Der Partner verpflichtet sich gegenüber Eventhood, keine unzutreffenden Veranstaltungsanzeigen in das vertragliche Informationsportal zu inserieren und Details, die unrichtig oder überholt sind, unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen.
Der Partner hat die Obliegenheit, seine eigenen technischen Einrichtungen und Datenbestände gegen schadenstiftende Daten von außen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
Eventhood darf die vertragliche Dienstleistung sperren, wenn der Partner Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder gegen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Sonstige Rechte von Eventhood zur Sperrung des Zugangs, insbesondere bei vertragswidriger Nutzung und Zahlungsverzug, bleiben unberührt.
Die Preise für die Veranstaltungsanzeigen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung der Parteien. In den vereinbarten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Die vertraglichen Entgelte werden im Voraus abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig elektronisch im PDF-Format und wird dem Kunden per E-Mail übersandt.
Die vertragliche Leistung wird erst nach Begleichung der jeweils für die Vertragsdauer gestellten Rechnung erbracht.
Der Partner kann gegen Zahlungsansprüche von Eventhood nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partner nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Laufzeiten der Abonnements
Im Jahres-Abonnement hat der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten, und endet automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer. Für eine Verlängerung der Vertragsdauer bedarf es der Zustimmung beider Parteien.
Im Monats- Abonnement beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate, und verlängert sich automatisch um 1 Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Eventhood steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Eventhood kann dem Partner jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Wird die Mitgliedschaft im Wege der Sonderkündigung durch Eventhood aufgelöst, werden dem Partner zu viel geleistete Zahlungen anteilig erstattet.
Kündigung haben in Textform (per E-Mail, Telefax oder Brief) oder online über die dafür vorgesehene Funktion zu erfolgen.
Will Eventhood Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, wird die vorgesehene Änderung dem Partner per E-Mail bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Eventhood bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei Eventhood eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Eventhood haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten); trifft Eventhood hierbei nur einfache Fahrlässigkeit, ist die Höhe des Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eventhood, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Eventhood haftet für Schäden aufgrund von Mängeln der an den Partner überlassenen Applikationen, auch wenn die Mängel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nur bei Verschulden. Hierbei ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Partner verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der daraus folgenden Zusammenarbeit mit Eventhood übermittelten Informationen streng vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur für die Zusammenarbeit mit Eventhood zu nutzen.
Sofern nichts anderes festgelegt wird, werden alle im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von Eventhood erforderlichen Mitteilungen und sonstigen Nachrichten an Nutzer sowie zwischen Nutzern untereinander elektronisch übermittelt.
Eventhood duldet keinen Missbrauch der angebotenen Dienstleistungen. Der Emailservice von Eventhood darf nicht für den Versand oder das Weiterleiten von Spam oder anderen Inhalten, die gegen unsere AGB verstoßen, verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, andere Nutzer zu eigenen E-Mail-Verteilerlisten hinzuzufügen oder diese zu gewerblichen Zwecken anzurufen, sofern der Nutzer nicht seine ausdrückliche Einwilligung dazu gegeben hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Eventhood und dem Nutzer.
Auf Verträge zwischen Eventhood und dem Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sofern es sich beim Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und Eventhood der Sitz von Eventhood. Eventhood ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.